Wichtige Infos aus dem Gemeinderat - unsere Anträge:

MIR Anträge 2023

Gemeinderatssitzung vom 16. März 2023

  • Ein Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO „Schwall-Sunk“ und Stauzielerhöhung  | Rechtliche Vertretung Gemeinde
    Nachdem in nächster Zeit Projekte und Verhandlungen mit der Verbund AG bzw. Kelag AG anstehen, muss die Gemeinde Reißeck von einem Juristen rechtlich vertreten werden, der selbst nicht in einer Geschäftsbeziehung mit Verbund/Kelag steht.
    Unbestritten seiner fachlichen Kompetenz ist Herr Mag. Gert Gradnitzer als Fischereiberechtigter selbst von den Projekten der Verbund AG bzw. Kelag AG betroffen und somit in dieser Thematik befangen.
    Wurde nicht abgelehnt, wir wissen aber nicht, welchem Ausschuss der Bürgermeister dies zugeordnet hat?
  • Ein Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO zur Schüttungsmessung der Stollenquellen | eindringende Bergwässer in Zwenbergstollen
    Die Gemeinde Reißeck als Gebietskörperschaft soll bei der zuständigen Behörde die Quelleneintritte (Summenmessung der Stollenquellen) des Zwenbergstollen in Erfahrung bringen. An mehr als 650 Stellen haben sich diese so genannten Stollenquellen gebildet. Für diese besitzt die Verbund AG bis heute kein Wasserrecht. 100 - 200 Liter/Sekunde (auch von Niederschlägen abhängig) werden so genutzt und profitmäßig vermarktet. Es gibt rund 650 Stollenquellen (Bergwassereintrittsstellen) im Zwenbergstollen, die vom Verbund seit vielen Jahrzehnten zusätzlich zur Energiegewinnung genutzt werden. Wir benötigen eine genaue Schüttmessung/Summenmessung des Zwenbergstollen bzw. genaue Aufzeichnungen der Behörde für weitere Berechnungen. Die Anfrage der Gemeinde an die Behörde gewährleistet tatsächliche Daten/Fakten und diese werden für die weiteren Schritte gebraucht.
    Man beachte: Wir reden hier von rund 5.000 KWh/Jahr für jeden Reißecker Haushalt!
    Dieser Antrag wurde uns zurückgegeben, weil unser Bürgermeister nichts damit anfangen kann (seine Worte), dabei hätte es genügt, dass er zu diesem Thema eine Anfrage an die Behörde stellt! Als Privatperson ist es nicht möglich zu diesen Daten zu gelangen. 
  • Ein Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO hinsichtlich Änderung des Pumpspeicherbetriebes des PSKW Reißeck II, Effizienzsteigerungs-anlage Reißeck II plus - E l e k t r o m a g n e t i s c h e   F e l d e r
    Im Jahr 2014 wurde dieses Änderungsverfahren § 18b UVP-G eingeleitet. Die Energieab- und -zuleitung erfolgt über eine dreiphasige 110kV-Kabelleitung. Nachdem sich diese Trassenführung nun verändert und im Nahbereich von Wohnhäusern verläuft, ersuchen wir um detaillierte Information an den Gemeinderat hinsichtlich der Behandlung der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Emissionen.  Essentiell ist auch die Beurteilung im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zum Schutz der Gesundheit der hier lebenden Menschen. Die Belastungsgrenze für unsere Bevölkerung ist schon längst erreicht. Durch die vielen Kraft-werksanlagen samt Hochspannungsleitungen, Pumplärm, Freiluftanlagen wird der Bevölkerung unglaublich viel zugemutet und aufgebürdet und das, obwohl sie seit Jahrzehnten hinter der Wasserkraft steht.
    Dieser Antrag wurde uns auch zurückgegeben, weil unser Bürgermeister nichts weiß (seine Worte), dabei hätte es auch hier genügt, dass er zu diesem Thema eine Anfrage an die Behörde stellt!  
  • Ein Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO hinsichtlich Mindestrest-wassermenge bzw. Mindestwasserführung  aller Bäche (Fluss) in unserer Gemeinde
    Hier geht es um eine Anfrage hinsichtlich Mindestrestwassermenge oder auch Mindestwasserführung unserer Bäche (Fluss) im Gemeindegebiet, nachdem diese durch die Energiegewinnung intensivst genutzt werden. Das Restwasser soll vor allem die ökologischen Funktionen des  Gewässers, insbesondere als Lebensraum für Fische und andere wasserlebende Lebewesen, sicherstellen und das Landschaftsbild  erhalten (Landschaftlich notwendiger Mindestabfluss). Ein weiterer wichtiger Aspekt in Zukunft ist auch der wesentliche Faktor des Kühlens unseres Tales. Augenscheinlich sind immer mehr Bachbette in unserer Gemeinde komplett trocken, weil sie zur Energiegewinnung abgeleitet werden. Tunnelsysteme, die so angelegt sind, dass jedes Wässerchen für die Energiegewinnung genutzt wird, stehen bei uns an der Tagesordnung und die Leidtragenden sind die Menschen.
    Auch dieser Antrag wurde uns zurückgegeben, weil unser Bürgermeister sich nicht in der Pflicht sieht (ebenfalls seine Worte), dabei hätte es auch hier genügt, dass er zu diesem Thema eine Anfrage an die Behörde stellt!

    Das sind alles Anträge für die Menschen und unser Bürgermeister lehnt sie fast alle ab. Auf welcher Seite steht er, das muss man sich an dieser Stelle fragen! 

MIR Anträge 2022

Gemeinderatssitzung vom 17. November 2022  

  • Ein Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO zur Erstellung eines Maßnahmenkataloges | „Schwall-Sunk“ und Stauzielerhöhung
    Im heurigen Jahr fand bereits eine Besprechung mit Vertretern der Kelag und einigen Mitgliedern des Gemeindevorstandes zum Thema „Schwall-Sunk“ statt.
    Dies betrifft ein Umdenken und Umstellen der bestehenden Wasserkraftanlagen, damit diese den erneuerten ökologischen Vorschriften entsprechen (EU-Wasserrahmen-Richtlinie: Schwallbetrieb der Speicherkraftwerke muss bis spätestens 2027 anders gelöst werden). Bei der Besprechung wurden zwei Varianten vorgestellt, wobei es zu massiven Einschnitten betreffend Möll und/oder den Bau eines neuen Kraftwerks im Gemeindegebiet kommen soll.
    Ein zu bildendes Gremium aus allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Personen aus Wirtschaft, Tourismus, Bildung, Gesundheit, Soziales, Landwirtschaft, Sicherheit etc. soll einen Forderungskatalog erstellen, der eine „Abgeltung von Beeinträchtigungen und Schäden, die als unmittelbare und mittelbare Folgen eines Kraftwerksbaues und –betriebes sowie Stauzielerhöhung“ erstellen.
    Zu diesen nichtvorhersehbaren Schäden bzw. der gewissen „Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Struktur unserer Gemeinde zählen etwa die Beeinträchtigung des Tourismus, der Landwirtschaft, der Verkehrsverhältnisse oder Austrocknungen, Veränderungen des Landschaftsbildes sowie der kleinklimatischen Verhältnisse etc.
    Dieser Antrag wurde an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet.

Gemeinderatssitzung vom 28. April 2022  

  • Ein Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO zur Ausarbeitung eines Blackout-Notfallplanes für die Gemeinde Reißeck.
    Die Gemeinde Reißeck soll einen Blackout-Notfallplan sowie die Sicherstellung für die lebensnotwendige Infrastruktur in der Gemeinde erstellen und schrittweise umsetzen. Die Behörden (Bund, Land und Bezirk) sind verpflichtet im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe die Bevölkerung bestmöglich zu schützen – dies muss auf allen Ebenen erfolgen und die Maßnahmen sollten praktisch getestet und evaluiert werden. Stromversorgung, Telekommunikation, Logistik und Verkehr, Treibstoff-, Wasser-, Trinkwasser-, Abwasser-, Medikamente- und Lebensmittelversorgung sowie Landwirtschaft und die Tierhaltung sind davon betroffen. Zu Beginn muss für die Gemeinde eine Bestandsaufnahme erfolgen. Sie beginnt mit der Frage, welche vorhandenen Infrastrukturen in der eigenen Zuständigkeit liegen (Blaulichtorganisationen, Bauhof etc.).
    Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil er bereits ähnlich gelagert behandelt wird (Notstromaggregat) - der Notfallplan wird hier allerdings nicht behandelt! Dabei wäre es ganz wichtig zu wissen, was alles ohne Strom nicht funktioniert. 
    Seit 2021 steht das Notstromaggregat immer wieder auf der Agenda. Bestellt wurde es immer noch nicht (Jänner 2023). 
  • Ein Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO zur Erstellung eines Maßnahmenkataloges nach dem Vorbild der Zillertaler Gemeinden – ZILLERTALVERTRÄGE!
    Bis 2025 sollen die bestehenden Wasserkraftanlagen modernisiert und erweitert werden, um den erneuerten ökologischen Vorschriften zu entsprechen (EU-Wasserrahmenrichtlinie ist bis 2027 umzusetzen und untersagt den Schwellbetrieb). Nachdem eine Teilverrohrung der Möll im Gespräch ist, der Stausee Rottau um 1 - 1 ½ m angehoben und auch ein weiteres Kavernenkraftwerk in unserer Gemeinde errichtet werden soll, soll der Gemeinderat einen Forderungskatalog erstellen, der eine „Abgeltung von Beeinträchtigungen und Schäden, die als unmittelbare und mittelbare Folgen eines Kraftwerksbaues und -betriebes bei uns auftreten“. Zu diesen nichtvorhersehbaren Schäden bzw. der gewissen „Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Struktur unserer Gemeinde zählen etwa die Beeinträchtigung des Tourismus, der Landwirtschaft, der Verkehrsverhältnisse, der Grundvernässung oder Austrocknungen, Veränderungen des Landschaftsbildes sowie der kleinklimatischen Verhältnisse. Dieser Antrag wurde nicht abgelehnt und auch keinem Ausschuss zur Beratung zugewiesen, sondern GV Königsreiner zur Bearbeitung übergeben!
    ER GILT ALS EINGEBRACHT UND MUSS BEHANDELT WERDEN!

Gemeinderatssitzung vom 3. März 2022 

  • Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO zur Erstellung einer genauen Übersicht aller maßgeblichen Termine der anstehenden Wasserrechtsverhandlungen in der Gemeinde Reißeck. Wir möchten unsere Bevölkerung bestmöglich vertreten, deshalb ist es sehr wichtig, früh über diese Fristen informiert zu werden. Es ist unumgänglich, dass effiziente und nachhaltige Projekte für die Bevölkerung umgesetzt werden und diese rechtzeitig und umsichtig in die Verhandlungen mit den Energiekonzernen miteinfließen sollen (ausreichende Versorgung mit Trinkwasser, infrastrukturelle Maßnahmen und großzügige Beteiligungen bei Projekten, die den Reißeckerinnen und Reißeckern dienen etc.). 
  • Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO zur Besichtigung der gesamten WVA Anlagen in der Gemeinde Reißeck. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es zu Wasserknappheit kommen kann und deshalb ist es wichtiger denn je als Gemeindemandatar*in eine genaue Kenntnis zu haben.  
  • Selbständiger Antrag § 41/3 der K-AGO zur Erstellung eines Notfallplanes zur Evakuierung/Notunterbringung der Reißecker Bevölkerung im Krisenfall. Der Krieg mitten in Europa kann schnell zur weltweiten Gefahr werden und aufgrund der derzeit herrschenden weltpolitischen Lage soll sich der Gemeinderat Gedanken machen, ob im Gemeindegebiet Stollenanlagen, Tunnel bzw. andere Schutzeinrichtungen vorhanden sind, die bei solchen Katastrophen eventuell für die Bevölkerung geeignet sind. In unserem Gemeindegebiet befinden sich strategisch wichtige Infrastrukturen (Kraftwerke, Eisenbahn etc.), die in solchen Ausnahmefällen im Fokus sind. Es soll ein aktueller Notfallplan erstellt werden, damit die Gemeinde für derartige Szenarien gerüstet ist und unsere Bevölkerung geschützt wird.

MIR Anträge 2021 

Gemeinderatssitzung vom 29. April 2021

  • Dringlichkeitsantrag laut §42 AGO zum Planungs- und Baustopp des Alpen Adria Zentrums (nachdem die Baukosten explodieren und im Feber 2021 ein Bagger am Gelände gesichtet wurde). 
  • Dringlichkeitsantrag laut §42 AGO zur umfassenden Einsichtnahme in alle Unterlagen dieses Projektes.
    Diese beiden Anträge wurden mit 5 (MIR) zu 14 Stimmen (SPÖ, FLR und FPÖ) abgelehnt - danach wurden diese Anträge in den Gemeindevorstand und Wirtschaftsausschuss weitergegeben, wo er  behandelt werden musste. Am 28. Oktober wurde abermals abgestimmt. 
    Planungsstopp 5 (MIR) gegen 14 abgelehnt und Einsichtnahme wurde einstimmig angenommen.


 Gemeinderatssitzung vom 20. Juli 2021

  • Selbständiger Antrag gemäß § 41/3 der K-AGO zum Ankauf von zwei Stück mobilen Geschwindigkeits-Anzeigetafeln.
    Wurde an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet, auf ein Stück reduziert, beschlossen und angekauft. Wird im Frühjahr 2022 aufgestellt.
  • Selbständiger Antrag gemäß § 41/3 der K-AGO über notwendige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an der Mölltal Straße B106 (Gefahrenzeichen Bushaltestelle Gappen - wurde durch unsere Intervention schon im Herbst aufgestellt, Errichtung einer Abbiegespur in Penk, Gefahren- und Vorschriftszeichen Bushaltestelle Napplach, Verlängerung Ortsgebiet Napplach, Vorschriftszeichen 50 km/h im Bereich Polan, Verschiebung Tafel  Kirchsteig etc. 
    Wurde an den Wirtschaftsausschuss bzw. Bund und Land weitergeleitet. Teilweise fanden unsere Anliegen Zustimmung, allerdings aus Kostengründen/Verkehrsaufkommen Ablehnung. 

 

Gemeinderatssitzung vom 28. Oktober 2021

  • Dringlichkeitsantrag laut §42 AGO zur Sanierung der Mölltal Straße B106 im Bereich Polan bis Napplach. Dringlichkeit wurde stattgegeben, der Resolution haben sich außer MIR leider keine anderen Mandatar*Innen angeschlossen.   
  • Selbständiger Antrag gemäß § 41/3 der K-AGO über die Erstellung eines Sicherheitsplanes zum Schutz vor Naturgefahren.
    Dieser wurde an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet und wird hoffentlich bald behandelt. 
  • Selbständiger Antrag gemäß § 41/3 der K-AGO  zur Maßnahmensetzung „Bienenfreundliche Gemeinde“.
    Dieser Antrag wurde mangels Bedeckung ( rund € 1.000,00) abgelehnt. 
    Das Thema wurde dann nochmals im Gemeindevorstand behandelt und der Referent hat dann das Gespräch mit dem Inkerverein gesucht, der seit 2015 versucht mit Aktivitäten, Sensibilisierung der Bevölkerung und Maßnahmen ein derartiges Gemeindeprojekt zu forcieren. 

Konstituierende Sitzung am 9.4.2021

Heute fand die feierliche Angelobung des neu gewählten Gemeinderates, seiner Ersatzmitglieder, des Gemeindevorstandes, des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter statt. Dabei wurden auch die Ausschüsse, die Obmänner/die Obfrauen gewählt und somit die Weichen für die Arbeit in den nächsten sechs Jahren gestellt. 

Wir möchten allerdings auch kurz hinweisen, wie es zu diesen Entscheidungen kam. Es gab je einen Termin mit der SPÖ und der FLR. Dabei erhielten wir von beiden Fraktionen je einen Vorschlag zur Ausschussbildung (SPÖ drei Ausschüsse | FLR sechs Ausschüsse). 

Beim einzigen "drei Fraktionen Termin" am 2.4.2021 präsentierte man uns allerdings eine neue Variante. SPÖ und FLR hatten sich geeinigt, die Ausschussverteilung war in Stein gemeißelt und uns wurde der Finanzausschuss ohne Wahl überlassen. Dieser Umstand ist aus unserer Sicht nicht fair und wir haben dies auch kundgetan. 
Der Obmann des Kontrollausschusses steht uns als kleinste Gemeindefraktion mit mindestens zwei Mandaten auch zu und diesen werden wir mit großer Sorgfalt lenken. 

Wir werden die uns übertragenden Ämter und Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen - immer im Fokus das Wohl unserer Mitmenschen und natürlich unsere Gemeinde.
 Wie passend ist hier das Gelöbnis:

"Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern". 

Unser angelobter Gemeinderat

Angelobung 

Seit 9. April 2021 um ca. 15.30 Uhr haben wir einen neuen Gemeinderat.

Foto: Helmut Weixelbraun

Ergebnisse GR- und BGM-Wahl 2021

 Vielen Dank für Eure großartige Unterstützung.
Wir werden diesen Wähler*innenauftrag
ernst nehmen und ehrlich und transparent
für unsere Gemeinde arbeiten